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Inhalts- und Urheberrechtsrichtlinie

Redaktionelle Standards, Korrekturen und Urheberrecht bei BuzzWireX.

Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026

Diese Inhalts- und Urheberrechtsrichtlinie erläutert die redaktionellen Grundsätze von BuzzWireX sowie den verantwortungsvollen Umgang mit Texten, Bildern und sonstigen publizierten Inhalten unter https://1166.neurogena.net. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser, Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sowie Personen, die eine sachliche Korrektur oder eine Prüfung eines Beitrags anregen möchten. Die Richtlinie ist auf die Schweiz ausgerichtet und beschreibt unsere Arbeitsweise in verständlicher Form. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und begründet keine Zusage für einen bestimmten Ausgang einer Prüfung.

1. Redaktioneller Anspruch und Sorgfalt

BuzzWireX veröffentlicht Nachrichten und Informationen mit dem Ziel, aktuelle Sachverhalte nachvollziehbar, fair und möglichst präzise darzustellen. Vor einer Veröffentlichung werden Angaben nach Massgabe ihrer Bedeutung, Verfügbarkeit und Dringlichkeit geprüft. Bei sich rasch entwickelnden Ereignissen kann es vorkommen, dass zunächst nur ein vorläufiger Informationsstand vorliegt. In solchen Fällen bemühen wir uns, Unsicherheiten erkennbar zu machen und neue, belastbare Informationen bei Bedarf nachzutragen oder bestehende Angaben zu berichtigen.

Die Sorgfaltsprüfung richtet sich nach dem jeweiligen Inhalt. Dazu können die Prüfung der Herkunft einer Information, der Abgleich mehrerer voneinander unabhängiger Quellen, die Einordnung öffentlich zugänglicher Unterlagen und die Nachfrage bei betroffenen Stellen gehören. Eine Quelle wird nicht allein deshalb als verlässlich behandelt, weil sie eine Behauptung wiederholt. Ebenso kann eine Nachricht nicht jede Einzelheit abschliessend klären, wenn wesentliche Tatsachen noch nicht zugänglich oder überprüfbar sind.

Berichte werden nicht mit der Absicht veröffentlicht, Personen oder Organisationen herabzusetzen. Kritik und die Darstellung kontroverser Themen können jedoch zum publizistischen Auftrag gehören, wenn ein öffentliches Informationsinteresse besteht und die Darstellung sachlich, verhältnismässig und nachvollziehbar bleibt.

2. Quellenprüfung, Transparenz und Trennung von Nachricht und Meinung

Wir unterscheiden nach Möglichkeit zwischen überprüfbaren Tatsachen, Angaben Dritter, Schätzungen, Einschätzungen und Kommentaren. Tatsachenbehauptungen sollen auf einer nachvollziehbaren Grundlage beruhen. Werden Vorwürfe oder Behauptungen anderer wiedergegeben, ist ihre Herkunft für die Einordnung entscheidend. Eine Wiedergabe bedeutet nicht automatisch, dass sich BuzzWireX die Aussage zu eigen macht.

Meinungsbeiträge, Analysen und Kommentare dürfen wertende Aussagen enthalten. Sie sind von der Nachrichtendarstellung zu unterscheiden und müssen sich innerhalb der Grenzen einer fairen, sachbezogenen Auseinandersetzung bewegen. Wertungen sollen nicht als gesicherte Tatsachen erscheinen. Umgekehrt können Tatsachenberichte Kontext enthalten, wenn dieser für das Verständnis eines Ereignisses erforderlich ist; Kontext darf jedoch nicht den belegbaren Kern einer Nachricht verfälschen.

Wir können Quellen schützen, wenn dies für die Informationsbeschaffung, die Sicherheit einer Person oder überwiegende schutzwürdige Interessen erforderlich ist. Ein Quellenschutz entbindet die Redaktion nicht von der Pflicht, Informationen vor einer Veröffentlichung kritisch zu würdigen. Wo eine vollständige Offenlegung nicht möglich ist, wird die Aussagekraft einer Information entsprechend vorsichtig eingeordnet.

3. Recht auf Stellungnahme und faire Darstellung

Wer von einem gewichtigen Vorwurf oder einer nachteiligen Darstellung unmittelbar betroffen ist, soll grundsätzlich Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen, soweit dies redaktionell möglich und unter den Umständen angemessen ist. Eine Anfrage kann entfallen oder verkürzt erfolgen, wenn eine unverzügliche Berichterstattung erforderlich ist, eine Stellungnahme bereits zuverlässig vorliegt, die Anfrage den Zweck der Recherche vereiteln würde oder die betroffene Person vernünftigerweise nicht erreichbar ist.

Eine Stellungnahme wird inhaltlich geprüft und in angemessener Weise berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass sie vollständig oder wortgleich veröffentlicht wird. Wesentliche Einwände können jedoch bei der Einordnung eines Berichts relevant sein. Erhält die Redaktion nach der Veröffentlichung eine substanzielle Stellungnahme, prüfen wir, ob eine Ergänzung, Klarstellung oder Berichtigung angezeigt ist.

Bei der Berichterstattung über laufende Verfahren, Vorwürfe oder Konflikte achten wir auf eine Sprache, die den Stand der Erkenntnisse korrekt abbildet. Eine Verdächtigung, eine behördliche Abklärung oder ein Vorwurf sind nicht mit einem rechtskräftig festgestellten Sachverhalt gleichzusetzen.

4. Korrekturen, Ergänzungen und Entfernung von Inhalten

Fehler können trotz sorgfältiger Arbeit vorkommen. Hinweise auf mögliche sachliche Fehler nehmen wir ernst. Wird eine relevante Unrichtigkeit bestätigt, kann BuzzWireX den Beitrag berichtigen, ergänzen, präzisieren, mit einem Hinweis versehen, aktualisieren oder – wenn dies angemessen ist – ganz oder teilweise entfernen. Welche Massnahme geeignet ist, hängt insbesondere von der Schwere des Fehlers, seiner Wirkung auf das Verständnis des Beitrags und der Verlässlichkeit der vorgelegten Informationen ab.

Nicht jede abweichende Auffassung ist eine Korrektur. Eine Korrektur betrifft insbesondere objektiv überprüfbare Angaben, etwa Namen, Daten, Zitate, Orte, Zahlen, Verfahrensstände oder eindeutig falsche Zuordnungen. Meinungsverschiedenheiten über Bewertung, Gewichtung oder redaktionelle Relevanz werden als solche geprüft. Eine nachträgliche Entwicklung macht eine frühere Berichterstattung nicht automatisch falsch, wenn diese den damaligen Kenntnisstand zutreffend wiedergab.

Bei Anträgen, die Persönlichkeitsrechte betreffen, berücksichtigen wir unter anderem die Aktualität, das öffentliche Interesse, die Genauigkeit der Darstellung und die betroffenen schutzwürdigen Interessen. Die Prüfung erfolgt stets bezogen auf den konkreten Inhalt; ein Anspruch auf Löschung allein wegen Unannehmlichkeit oder nachteiliger Berichterstattung besteht nicht.

5. Schutz der Privatsphäre und von Minderjährigen

Die Privatsphäre natürlicher Personen wird bei Recherche und Veröffentlichung berücksichtigt. Informationen aus dem privaten Bereich werden nicht ohne Weiteres veröffentlicht. Massgeblich sind insbesondere das öffentliche Informationsinteresse, die Stellung der betroffenen Person, die Herkunft und Verlässlichkeit der Information sowie die möglichen Folgen einer Veröffentlichung. Besondere Zurückhaltung ist bei sensiblen persönlichen Umständen geboten.

Minderjährige verdienen einen erhöhten Schutz. Ihre Identität, ihr Bild oder andere Angaben, die eine Identifikation ermöglichen, werden nur veröffentlicht, wenn dies besonders sorgfältig abgewogen wurde und ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine rechtlich tragfähige Grundlage vorliegt. Bei belastenden Ereignissen, Konflikten, Gesundheitsfragen oder strafrechtlichen Zusammenhängen ist Zurückhaltung besonders wichtig.

Diese Grundsätze stehen im Zusammenhang mit dem schweizerischen Persönlichkeitsschutz und dem schweizerischen Datenschutzrecht. Sie bedeuten nicht, dass jede Nennung einer Person unzulässig ist. Vielmehr wird geprüft, ob die konkrete Berichterstattung verhältnismässig, sachlich begründet und im publizistischen Kontext erforderlich ist.

6. Rechte an Texten, Bildern und sonstigen Inhalten

Die auf BuzzWireX veröffentlichten redaktionellen Texte, Gestaltungen, Bilder, Grafiken und sonstigen Inhalte können urheberrechtlich oder durch weitere Rechte geschützt sein. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben oder gesetzlich erlaubt, ist eine Vervielfältigung, Übernahme, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weiterverbreitung nur mit vorgängiger Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaberin oder des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.

Das Lesen, private Nutzen sowie das Teilen eines Verweises auf eine öffentlich zugängliche Seite bleiben davon unberührt, soweit dabei keine geschützten Inhalte in unzulässigem Umfang kopiert oder in einen irreführenden Zusammenhang gestellt werden. Kurze Zitate können im Rahmen der gesetzlichen Schranken zulässig sein, wenn sie einem Erläuterungs-, Hinweis- oder Belegzweck dienen, der Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt ist und die Quelle in der gebotenen Weise kenntlich gemacht wird.

Bei der Verwendung von Material Dritter achtet die Redaktion darauf, erforderliche Nutzungsrechte zu berücksichtigen oder sich auf eine gesetzliche Schranke zu stützen, soweit diese im konkreten Fall anwendbar ist. Quellenangaben allein ersetzen keine erforderliche Nutzungserlaubnis. Auch frei im Internet auffindbare Bilder und Texte dürfen nicht ohne Prüfung ihrer Rechte übernommen werden.

7. Keine Nutzeruploads, Konten oder Kommentare

BuzzWireX sieht keine Veröffentlichung von Nutzeruploads, keine Nutzerkonten und keine Kommentarfunktion vor. Besucherinnen und Besucher können daher keine eigenen Texte, Bilder, Dateien oder sonstigen Beiträge zur Veröffentlichung auf der Website einstellen. Diese Richtlinie enthält folglich keine Regeln für die Lizenzierung oder Moderation von nutzergenerierten Beiträgen.

Unaufgefordert per E-Mail übermittelte Inhalte werden nicht dadurch zu einem zur Veröffentlichung freigegebenen Beitrag. Wer Unterlagen oder Hinweise übermittelt, sollte nur Material senden, das rechtmässig weitergegeben werden darf, und keine vertraulichen Informationen übermitteln, deren Offenlegung Rechte Dritter verletzen könnte. Die Übermittlung begründet keine Pflicht zur Veröffentlichung, Antwort oder Verwendung.

8. Meldung von Urheberrechtsverletzungen und Korrekturbegehren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Inhalt auf BuzzWireX Ihre Urheberrechte, verwandten Schutzrechte oder sonstigen Nutzungsrechte verletzt, oder wenn Sie eine sachliche Korrektur beantragen möchten, senden Sie Ihre Meldung an [email protected]. Bitte verwenden Sie für Urheberrechts- und Korrekturmeldungen getrennte, klar bezeichnete Nachrichten, damit das Anliegen gezielt geprüft werden kann.

Eine nachvollziehbare Meldung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • den betroffenen Inhalt mit einer möglichst genauen Bezeichnung und der vollständigen Seitenadresse innerhalb von https://1166.neurogena.net;
  • eine Beschreibung des beanstandeten Rechts oder der behaupteten sachlichen Unrichtigkeit;
  • bei Urheberrechtsmeldungen eine klare Identifikation des geschützten Werks oder der geschützten Leistung und eine Erklärung, worauf Ihre Berechtigung beruht;
  • bei Korrekturbegehren die konkrete beanstandete Aussage, die nach Ihrer Auffassung zutreffende Information und die Grundlage oder Unterlagen, die diese stützen;
  • Ihren Namen sowie eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen;
  • eine Erklärung nach bestem Wissen, dass die Angaben vollständig und zutreffend sind und dass Sie zur Geltendmachung des Anliegens berechtigt sind.

Bitte übermitteln Sie nur die Informationen, die für die Prüfung erforderlich sind. Falls Unterlagen personenbezogene oder vertrauliche Angaben enthalten, beschränken Sie diese nach Möglichkeit auf das notwendige Mass. Unvollständige Meldungen können Rückfragen erforderlich machen oder nicht abschliessend beurteilt werden.

9. Prüfung, mögliche Massnahmen und Umgang mit missbräuchlichen Meldungen

Nach Eingang einer glaubhaften Meldung prüft BuzzWireX die vorgelegten Angaben und kann weitere Informationen anfordern. Je nach Ergebnis kann der beanstandete Inhalt unverändert bleiben, ergänzt, korrigiert, vorübergehend eingeschränkt, teilweise entfernt oder vollständig entfernt werden. Bei urheberrechtlichen Fragen kann auch eine Klärung der Rechtekette, der Lizenzlage, einer gesetzlichen Schranke oder der Herkunft des Materials notwendig sein.

Das schweizerische Recht kennt für diese Website kein allgemein vorgeschriebenes, einheitliches Gegenmitteilungs- oder Wiederholungstäterverfahren, das jede private Meldung gleich behandeln würde. Soweit eine betroffene Person zu einer Meldung Stellung nimmt, kann diese Stellungnahme bei der sachlichen Prüfung berücksichtigt werden. Die Redaktion entscheidet nicht verbindlich über komplexe Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien und kann bei unklarer Rechtslage eine weitergehende Klärung durch die zuständigen Stellen abwarten oder eine vorsorgliche redaktionelle Massnahme treffen.

Bewusst falsche, irreführende oder missbräuchliche Meldungen können die Prüfung berechtigter Anliegen verzögern und Rechte anderer beeinträchtigen. BuzzWireX kann daher Nachweise verlangen, offensichtlich unbegründete oder widersprüchliche Begehren zurückweisen und die Kommunikation auf das erforderliche Mass beschränken. Eine Meldung darf nicht dazu verwendet werden, rechtmässige Berichterstattung, zulässige Kritik oder eine faire Meinungsäusserung ohne tragfähige Grundlage zu unterdrücken.

10. Kontakt, anwendbarer Rahmen und Änderungen dieser Richtlinie

Für glaubhafte Urheberrechtsmeldungen, Korrekturhinweise und Fragen zu dieser Richtlinie erreichen Sie BuzzWireX unter [email protected], telefonisch unter +41717989010 oder schriftlich an Weissbadstrasse 118, 9057 Weissbad, die Schweiz. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen so konkret wie möglich und fügen Sie nur Unterlagen bei, die für die Prüfung relevant sind.

Diese Richtlinie orientiert sich insbesondere an den für die Schweiz relevanten Grundsätzen des Urheberrechts, des Persönlichkeitsschutzes, des Datenschutzes und der allgemeinen zivilrechtlichen Verantwortlichkeit. Im Einzelfall können weitere Vorschriften oder gerichtliche und behördliche Vorgaben massgeblich sein. Die Richtlinie schränkt zwingende gesetzliche Rechte nicht ein und legt keine weitergehenden Rechte oder Pflichten fest, als sie nach dem anwendbaren Recht bestehen.

BuzzWireX kann diese Richtlinie anpassen, wenn sich redaktionelle Abläufe, rechtliche Anforderungen oder die Art der angebotenen Inhalte ändern. Es gilt die auf dieser Seite veröffentlichte Fassung mit dem oben angegebenen Aktualisierungsdatum.